Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

    1. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

    2. Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie innerhalb 14 Tagen ausgeführt bzw. schriftlich bestätigt wurden.

    3. Zahlung ist binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto ohne Abzug zu leisten.

      Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk Röthenbach/Allgäu, wobei auch bei einer Mängelrüge der Kaufpreis zu entrichten ist.
      Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen mit 3 % über Landeszentralbank-Diskontsatz berechnet. Einer besonderen Ankündigung der Berechnung von Verzugszinsen bedarf es nicht. Auch gelten die normalen Kosten für das Mahnverfahren als vereinbart.
      Lieferpflichten und –fristen ruhen, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist. Bei Zahlungsrückstand geleistete Zahlungen werden zuerst auf die alten Verbindlichkeiten und dann auf die angefallenen Verzugszinsen und Kosten angerechnet. Wir behalten uns außerdem vor, im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Käufers weitere Sicherheiten zu verlangen, bevor neue Lieferungen getätigt werden.
      Wir durch höhere Gewalt oder außergewöhnliche Ereignisse in unserem Betrieb oder im Betrieb eines Vorlieferanten bzw. Schwierigkeiten auf dem Beförderungswege die Lieferung verzögert, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

    4. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Be- oder Verarbeitung entstandene neue Sache. Der Käufer kann jedoch die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. Für diesen Fall tritt er die ihm gegen den Dritten zustehende Forderung an uns ab. Der Käufer ist berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, diese Forderung für uns einzuziehen. Wir sind jedoch befugt, den auf Verlangen zu benennenden Dritten von der Abtretung zu benachrichtigen und Zahlung nur noch an uns zu verlangen.
      Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Auslieferung der gelieferten Ware zu verlangen und unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers die Ware durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös ist nach Abzug der Kosten einschließlich der Verwertungskosten dem Käufer auf seine Gesamtschuld gutzubringen.
      Wechsel und Schecks gelten als Zahlung erst nach deren Einlösung. Bei Prolongation von Wechseln gilt als ausdrücklich vereinbart, dass der Eigentumsvorbehalt durch die Prolongation nicht untergeht. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.
      Der Käufer ist verpflichtet, uns über jede Vollstreckungsmaßnahme, die unsere Ware betrifft, unverzüglich zu unterrichten sowie dem Gerichtsvollzieher bei etwaiger Pfändung von unserem Eigentumsvorbehalt Mitteilung zu machen. Die Unterlassung solcher Mitteilung verpflichtet zur Schadenersatzleistung und hat die sofortige Fälligkeit unserer gesamten Restforderung zur Folge. Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung der uns gehörenden Ware und zu deren ordnungsgemäßen Versicherung verpflichtet.

    5. Verschlechtert sich nach Abschluss des Kaufvertrages die Vermögenslage oder die Liquidität des Käufers wesentlich oder wird eine derartige Tatsache erst nach Vertragsabschluß bekannt, so behalten wir uns das Recht des Rücktritts vom  Vertrag vor. Wurde die Ware schon geliefert, so kann sofortige Zahlung oder eine hinreichende Sicherheitsleistung verlangt werden.

    6. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 88167 Röthenbach/Allgäu.

    7. Der Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Lindau/Bodensee
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